
Schwangerschaft und Geburt in Corona-Zeiten
Was bedeutet das für mich als Schwangere?
Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf mein Baby?
Könnte ich meinem Baby das Coronavirus übertragen?
Darf der Vater meines Babys bei der Geburt dabei sein?
Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier Antwort bzw. Links zu verlässlichen Institutionen. Die Informationen werden laufend ergänzt.
Darüber hinausgehende oder sehr persönliche Details besprechen Sie gerne mit unseren Babylotsinnen.
Sie befinden sich hier:
Die Babylotsinnen der Charité sind für Sie da – trotz Corona-Pandemie
"Unsere Grundhaltung ist eindeutig: Babylotsen gehören zur Basisversorgung der Familien - psychosoziale Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je", schreibt der Qualitätsverbund Babylotsen e. V., dem auch die Babylotsinnen der Charité angehören.
Die aktuell erschwerte Lebenssituation durch das Coronavirus Covid-19 verunsichert auch Schwangere und junge Eltern. Aber Sie sind nicht allein! Gemeinsam mit Ihnen suchen wir auch jetzt nach Lösungen, informieren Sie über Angebote rund um die Geburt und leiten Sie, wenn gewünscht, an die passenden Hilfen weiter.
Sprechen Sie hierüber auch mit unseren Babylotsinnen
Coronavirus, Schwangerschaft und Geburt – wichtige Informationen
Die Einschränkungen durch das neue Coronavirus Covid-19 greifen auch in das Leben von Schwangeren und jungen Eltern ein. Auf einige der vielen drängenden Fragen haben wir für Sie eine Sammlung wichtiger und vor allem verlässlicher Informationen zusammengestellt: aus der Gynäkologie und Geburtshilfe, von Ärzteverbänden, Hebammen, dem Bundesgesundheitsministerium, dem Robert-Koch-Institut und andere mehr.
Sollten Sie hier auf eine oder mehrere Ihrer speziellen Fragen keine zufriedenstellende Antwort finden, können Sie sich gerne auch an die Babylotsinnen der Charité wenden.

Weiterhin kostenlose Corona Tests für Schwangere und Besucher:innen sowie Patient:innen in Krankenhäusern
ℹ️ Neue Testverordnung
Am 1.07.2022 trat die neue Test-Verordnung in Kraft. Bürger:innentests bleiben zum Schutz vulnerabler Gruppen kostenlos. Darunter fallen auch Schwangere im ersten Trimester der Schwangerschaft. Im Normalfall müssen sich die Bürger:innen ab dem 30. Juni mit 3 Euro an einem Corona-Test beteiligen.
Aber auch für Besucher:innen und Patient:innen in Krankenhäusern bleiben die Tests kostenlos.
Mehr Infos finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .
Besuchsregelungen in Berliner Krankenhäusern wegen Covid-19 (Stand 28.04.2022 und 16.08.2022)

Inzwischen sind zwar viele Menschen gegen Corona geimpft, was bedeutet, dass diese Menschen keinen so schweren Krankheitsverlauf wie noch 2020 durchlaufen müssen. Ein Risiko, an Covid-19 zu erkranken, besteht jedoch nach wie vor. Deshalb ist es besonders wichtig, auch weiterhin kranke, ältere und generell geschwächte Menschen, vor einer (Neu-)Infektion zu schützen. Das betrifft auch Schwangere, junge Mütter und ihre Neugeborenen.
Die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeistes von Berlin hat am 28.04.2022 erneut am 16.08.2022 die Schutz-Maßnahmen gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 angepasst. Folgende neue Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wegen Covid-19 beschlossen:
- Besuchsverbot für Personen mit Covid-19-Symptomen (zu den Symptomen siehe weiter unten)
- Besucher:innen müssen negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen sein. Ein jeweiliges Dokument bzw. den Impfausweis/das Impfzertifikat bitte mitbringen und vorzeigen. Als Covid-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Er kann in Teststationen oder auch Apotheken gemacht werden.
- Patient:innen und ihre Besucher:innen müssen während des Zusammenseins eine FFP2-Maske bzw. eine medizinische Maske tragen – im Zimmer, aber auch wenn Sie sich mit Ihrem Besuch außerhalb Ihres Zimmers aufhalten.
Zusätzliche Besuchsregelungen in der Charité
- Besuch: eine Person – einmal täglich – eine Stunde
- In der gesamen Charité ist eine mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Dies gilt auch für Menschen mit einer Befreiung von der Maskenpflicht!
- Menschen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben grundsätzlich keinen Zutritt.
Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (nach RKI):
Zu den im deutschen Meldesystem am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust (s. Tab. 2). Der Krankheitsverlauf variiert stark in Symptomatik und Schwere, es können symptomlose Infektionen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen. Ein systematisches Review/eine Metaanalyse zeigt, dass Schwangere, deren SARS-CoV-2 Infektion im Krankenhaus festgestellt wurde, vergleichsweise seltener Symptome wie Fieber, Atemnot und Muskelschmerzen aufweisen.
Frauen und Männer sind von einer SARS-CoV-2-Infektion etwa gleich häufig betroffen. Männer erkranken jedoch häufiger schwer und sterben laut einer Übersichtsarbeit doppelt so häufig wie Frauen.
Impfungen von Schwangeren und ihren Kontaktpersonen sowie bei Kinderwunsch
Schwangere können gegen das Coronavirus geimpft werden, die Impfung bei Kinderwunsch wird empfohlen.
Aktuell gelten folgende Impfempfehlungen der STIKO – Ständigen Impfkommission, zusammengefasst und um viele Links und Informationen erweitert bei Klinik für Geburtsmedizin: Dürfen Schwangere gegen Corona geimpft werden? Und darunter die Antwort auf: Darf ich mich bei Kinderwunsch impfen lassen?
Schwangere können bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die bevorzugt gegen das Coronavirus geimpft werden sollen. Wie das geht, lesen Sie bitte in der Pressemitteilung vom 17.03.2021 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Was raten Expert:innen zur Frage:
Covid-19-Impfung bei Kinderwunsch, in der Schwangerschaft und während der Stillzeit? (Video des RKI)
Frau Dr. Röbl-Mathieu, Fachärztin für Frauenheilkunde und STIKO-Mitglied klärt auf, was es zu den Gerüchten zur COVID-19-Impfung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Stillzeit zu wissen gibt. Sie beantwortet häufige Fragen aus ihrer doppelten Expertise, erklärt, dass die Impfung in der Schwangerschaft derzeit zwar nicht empfohlen ist, warum die Impfung aber kein Risiko für eine Unfruchtbarkeit darstellt und gibt eine Empfehlung ab.
Corona-Impfung und Covid-19 bei Schwangerschaft, Kinderwunsch und Stillen – Experten im Gespräch
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit beantworten vier Expert:innen Fragen, die aus der Bevölkerung gestellt wurden wie zum Beispiel: Welchen Einfluss kann das Coronavirus haben? Wie schütze ich mein Kind am besten? Wie gehe ich mit dem Thema Corona-Impfung um? Hat die Impfung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit?
Experten geben hilfreiche Antworten und lassen Sie mit Ihren Fragen nicht alleine. Am Gespräch beteiligt ist auch Dr. Jan-Peter Siedentopf, Charité Berlin.
Wenn Sie Ihre Fragen direkt stellen und beantwortet haben möchten, helfen Ihnen auch die Babylotsinnen der Charité gerne weiter.
Schwangerschaft und Covid-19: Informationen der Klinik für Geburtsmedizin der Charité zu Infektion, Erkrankung, Impfung...
Die Klinik der Geburtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat wichtige Antworten zu speziell in der Schwangerschaft auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV19 zusammengestellt. Wir haben diese hier für Sie verlinkt:
Ich bin schwanger und fürchte, micht mit dem Corona-Virus infiziert zu haben.
Ich bin schanger und wurde positiv getestet.
Ich bin schwanger, wurde positiv getestet und habe Krankheitszeichen.
Ich wurde geimpft und habe danach festgestellt, dass ich schwanger bin.
Sie können außerdem dort nachlesen:
- Stellungnahme der Nationalen Stillkommission
- Informationen des Deutschen Hebammenverbandes e.V.
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder
- Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) e.V.
und weitere mehr
Nach wie vor können Schwangere bis zu zwei enge Personen benennen, die bevorzugt gegen das Coronavirus geimpft werden sollen, weil die Personen im täglichen bzw. häufigen Kontakt mit ihnen und dem Baby stehen. Wie die Kontaktpersonen ihre Impfeinladungen erhalten, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wie hier nachzulesen festgelegt: Pressemitteilung vom 17.03.2021
Charité Berlin: Schwerpunktseite zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2)

Diese Schwerpunktseite der Charité – Universitätsmedizin Berlin gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Coronavirus. Sie ist in übersichtlich untergliedert in:
- eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) wie PCR-Test, Impfung, Schnelltests, Mutationen, aktuelle Forschungsergebnisse u.v.a.m.
- die "Berliner Teststrategie", Erklärungen zu geplanten und durchgeführten Maßnahmen
- CovApp der Charité
Außerdem können Sie sich über diese zur Charité Corona Videosprechstunde anmelden, wenn Sie zwar kaum Symptome haben, sich aber Sorgen machen, ob sich mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten.
- Link zum Podcast Coronavirus-Update mit Prod. Dr. med. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charité (NDR Info)
- aktutelle Pressemitteilungen rund um das Coronavirus, Impfungen, Infektionszahlen etc. sowie
- ein Kurzfilm #wirlernentäglichpandemie mit Eindrücken und Erzählungen der Charité-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Diese Corona-Seite der Charité wird regelmäßig aktualisiert.
Sie sind schwanger oder haben gerade ein Kind geboren und haben deshalb spezielle Fragen zu Corona?
Die Babylotsinnen der Charité beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung der Berliner Senatsverwaltung (in mehreren Sprachen abrufbar)
Die aktuellen Regelungen der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung für Berlin können Sie hier nachlesen (auch in Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch). Sie Webseite des Senats ist unterteilt in die Themen
- Hotline und Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen
- Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den verschiedenen Bereichen (wie Schule, Arbeit, Zuhause, Einzelhandel, Gastronomie); besondere Hinweise für das Gesundheitswesen siehe weiter unten.
- Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: Voraussetzungen, Termine und Ablauf
Im Einzelnen beschrieben finden Sie:
- Diese Pflichten, Schutz- und Hygiene-Regeln gelten
- Quarantänemaßnahmen und Quarantäne-Regelungen der Bezirke
- Regelungen für die Berliner Krankenhäuser u.v.a.m. wie z. B.:
- Wo Sie im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Praxen etc.) eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen müssen, regelt §4 Mund-Nasen-Bedeckung:
- in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen von Patientinnen und Patienten sowie ihren Begleitpersonen unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht,
- in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von Besucherinnen und Besuchern sowie von Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohnern, sofern sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten oder Besuch empfangen,
In §4 (1a) und (3) wird noch einmal erläutert, wann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, welche geeignet sind und wie Sie diese tragen.
Corona-Warn-App der Bundesregierung: Wie funktioniert sie? Wo erfahre ich mehr?

Corona Warn-App der Bundesregierung: Unterstützung im Kampf gegen Corona
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und ob daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Mit der Corona-Warn-App können Infektionsketten schneller unterbrochen werden.
Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Die Bundesregierung informiert über Sinn und Zweck und wie die Corona-Warn-App funktioniert und wo Sie diese bekommen auf ihrer Webseite – in verschiedenen Sprachen, auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache (Video).
Die wichtigsten Fragen und Anworten zur Corona-Warn-App kurz erklärt
Über diese Hotline erhalten Sie telefonisch Auskunft: +49 800 754 000 1 (Montag - Samstag von 7 bis 22 Uhr)
Covid19, Erkältung, Grippe oder Heuschnupfen? Die Unterschiede leicht verständlich in einer Tabelle. Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung

"Habe ich jetzt Corona, Heuschnupfen, nur eine Erkältung oder eine Grippe?"
Zu dieser Frage hat die Kassenärztliche Vereinigung eine sehr übersichtliche Tabelle erstellt: Es sind die wichtigsten Merkmale? Wie unterschieden sich die Symptome?
Diese und viele weitere hilfreiche Informationen sowie Antworten auf wahrscheinlich die meisten Ihrer Fragen bei der KV bzw. 116117.de
Wenn Sie dennoch unsicher sind und nun überlegen: Soll ich zum Arzt? Zuhause bleiben? Mich selbst isolieren?
Auch dafür stellt die KV – auch bekannt unter der Telefonnummer 116117 – einen Fragenkatalog zur Verfügung. Um sicherzugehen und ausschließen zu können, dass Sie an Covid-19 erkrankt sind, machen Sie mit dem Covid-Guide eine Verdachtsfallfprüfung. Diese Abfrage ist anonym.
Wie erkenne ich Falschinformationen zum Coronavirus?
Wie erkenne ich Falschinformationen zum Coronavirus? Wie finde ich verlässliche Informationen?
Das BZgA hat zu diesen Fragen eine kurze Übersicht zusammengestellt. Themen sind unter anderem:
- Wie finde ich gute Informationen?
- Was ist bei Suchmaschinen zu beachten?
- Was ist in sozialen Netzwerken zu beachten?
- Wie bewerte ich eine Internetseite? sowie
- eine Checkliste: Seriöse Internetseiten
Zur Webseite des BZgA hier klicken .
Wer darf bei der Geburt meines Kindes dabei sein? Wer darf mich besuchen? Einheitliche Regelung für Berlin beschlossen
Wer darf bei der Geburt meines Kindes dabei sein? Wer darf mich besuchen? – Schwangere, junge Mütter und Väter in Berlin können aufatmen!
Zu diesen Fragen gibt es nun einheitliche Regelungen für alle Berliner Geburtskliniken! Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat diese am 21. April 2020 in der "Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung" verfügt. Dort steht unter:
§ 9 Besuchsregelungen
(5) Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus von einer Person eigener Wahl begleiten lassen. Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, ausgenommen Geschwister des Neugeborenen, oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
Nachzulesen im PDF "Senatskanzlei-Informationen zum Coronavirus (Covid-19)" mit weiteren Bestimmungen für Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus dem Gesamt-PDF "Vierte Verordnung zur Änderung de SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung" vom 21. April 2020.
... und in den Geburtskliniken der Charite? Wer darf mit?
An der Charité könne der Vater sogar bis zur Entlassung mit ins Familienzimmer, sagt Prof. Wolfgang Henrich, der Direktor der Klinik für Geburtsmedizin der Charité an den Standorten Mitte und Virchow-Klinikum. „Wir haben ausschließlich gute Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht,“ wird er am 05.05.2020 im Tagesspiegel zitiert.
Beide Geburtskliniken der Charité lassen eine gesunde Begleitung der Gebärenden in den OP: aber nur mit Mund-Nasen-Schutz. Die Begleitperson muss volljährig sein und die ganze Zeit dabeibleiben. Ein Wechsel der Begleitperson ist nicht möglich.
Mund-Nasen-Schutzmaske = Gesundheitsschutz.
Warum das so ist und die richtige Anwendung erklärt ein Video der Charité

In Anlehnung an die erweiterten Schutzmaßnahmen des Berliner Senats zur Eindämmung des Coronavirus gilt an der Charité ab dem 27. April 2020 für alle Patienten und Angehörige eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS).
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum richtigen Umgang mit Mund-Nasenschutz-Maske
Warum sind Schutzmasken im Krankenhaus wichtig?
Welchen Schutz bieten Mund-Nasenschutz-Masken?
Bekomme ich in der Charité eine Mund-Nasenschutz-Maske?
Was muss beim Anlegen und Tragen einer Maske beachtet werden?
Kann eine Maske wiederverwendet werden?
Welche Regeln gelten für Patienten auf den Stationen der Charité?
Welche Regelungen gelten in den Ambulanzen der Charité?
Was gilt für Kinder?
Bitte denken Sie auch daran:
Generell ist es nach wie vor und auch im Sommer sinnvoll, auf einen großen Abstand, möglichst vvon 1,50 Meter, zu den Mitmenschen zu achten.
Hat sich die Arbeitsweise der Babylotsinnen der Charité verändert? Unser Umgang mit Schwangeren und Eltern?
Wie in allen anderen Bereichen verursacht die Covid-19-Pandemie auch bei uns Babylotsinnen immer wieder Änderungen im täglichen Ablauf, genau wie sich auch im Alltag für alle immer wieder andere Regelungen ergeben. Wir sind aber auf jeden Fall für Sie da! Unsere Arbeitsweise hat sich – wie in allen Bereichen der Klinik – zum Beispiel dahingehend geändert, dass wir mit Mund-Nasenschutz arbeiten und auf einen großen Abstand untereinander achten.
Schwangere Frauen kurz vor der Entbindung (Pränatale) beraten wir zurzeit lieber am Telefon und laden sie jetzt nur in Ausnahmefällen zu uns ins Büro ein. Manche Fragen können auch tatsächlich telefonisch beantwortet werden wie zum Beispiel: Wie stelle ich jetzt einen Antrag bei den Ämtern.
Für Schwangere und werdende Eltern, Besucher:innen und Begleitpersonen bei der Geburt gelten die vom Berliner Senat und der Geburtsklinik der Charité festgelegten Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen. Eine gesunde Begleitperson darf Sie bei der Geburt begleiten und in den Geburtsräumen anwesend sein. Dies gilt auch bei einer Entbindung per Kaiserschnitt im OP-Saal. Ein positiver Effekt der strengen Besuchsregelungen ist manchmal, dass die Mütter durch den reduzierten Besuch viel mehr Ruhe und Zeit zum Kennenlernen ihres Kindes bekommen.
Einige Frauen entscheiden sich aufgrund des Corona-Virus für eine ambulante Geburt. Diese Frauen können wir dann leider postpartal nicht stationär beraten, bieten ihnen aber telefonische Beratung an.
Geändert haben sich auch die Angebote außerhalb der Klinik, die wir den Patientinnen gern empfehlen. Familienzentren (wie z. B. das in der FamZ Osloer Straße) und Beratungsstellen haben nun nicht mehr regulär geöffnet, sondern sind größtenteils auf telefonische Beratung umgestiegen. Aufsuchende frühe Hilfen und Hebammen arbeiten weiterhin, doch versuchen auch diese, viel auf telefonische Beratung umzustellen.
Aktuelle Sprechzeiten und Telefonnummern der Babylotsinnen der Charité

Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes werfen schon in normalen Zeiten viele Fragen auf. Es ist natürlich, dass sich junge Frauen und Männer informieren wollen oder unsicher sind, "wie das denn nun alles geht". Durch das Coronavirus Covid-19 kommen kommen neue Fragen und Unsicherheiten hinzu. Diese können Sie gerne mit unseren Babylotsinnen besprechen. Wir sind für Sie da!
Anlässlich der Coronavirus-Pandemie und dem großen Informationsbedarf von Schwangeren und jungen Eltern dazu haben auch die Babylotsinnen der Charité ihre Sprechzeiten verändert.
Sie sind nun von Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr telefonisch erreichbar:
- im Campus Mitte unter 030 450 664 660
- im Virchow-Klinikum unter 030 450 664 387 und 030 450 664 407
und jederzeit per E-Mail.
So können Sie den Babylotsinnen zunächst Ihre Fragen oder Ängste mitteilen. Sie werden dann gemeinsam mit Ihnen nach für Sie passenden Lösungen suchen. Sie werden Sie über bestehende Angebote rund um die Geburt (auch außerhalb der Charité) informieren, ggf. werden Kontakte zu anderen zuständigen Institutionen für Sie hergestellt.
Unsere Babylotsinnen sind i. d. R. auf den Mutter-Kind-Stationen. Das Pflegepersonal oder die Hebammen geben Ihren Kontaktwunsch gerne weiter.
Die Babylotsinnen melden sich dann bei Ihnen.
Häufig gestellte Fragen von Schwangeren und ihren Familien – Antworten von Fachverbänden der Gynäkologie und Geburtshilfe

Für Schwangere und ihre Familien hat die GBCOG, ein Zusammenschluss mehrerer Fachverbände der Gynäkologie und Geburtshilfe, ein Informations-PDF zu spezifischen Risiken der Covid19-Virusinfektion zusammengestellt. Antworten gibt es auf besonders häufig gestellte Fragen wie:
- Bin ich als Schwangere mehr gefährdet?
- Was soll ich tun, wenn ich oder jemand aus meiner Familie positiv getestet wurde?
- Was passiert, wenn ich in der Selbstisolation Wehen bekomme?
- Wird mein Baby auf Covid-19 getestet?
- Kann ich mein Baby stillen?
- Zu allen Fragen gibt es Hinweise, was Sie tun oder an wen Sie sich können.
Auch die Babylotsinnen der Charité beantworten Ihre Fragen gerne.
Covid-19 und Schwangerschaft/Geburt: Was sollten Sie beachten? Linkzusammenstellung der DGPMG besonders für Fachpersonal
Die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM)
hat unter "Aktuelles" eine besondere Linksammlung für Fachpersonal der Pränatal- und Geburtsmedizin zusammengestellt. Sie enthalten das aktuelle Wissen zu COVID-19 (Corona) und Schwangerschaft/Geburt sowie Handlungsempfehlungen.
COVID-19 im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Stillen – Information des Berliner Hebammenverbandes
Der Berliner Hebammenverband schreibt dazu am 22.03.2020:
COVID-19 im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Stillen
Ob während der Schwangerschaft eine Übertragung von der erkrankten Mutter auf das ungeborene Kind stattfinden kann, ist nicht abschließend geklärt. Bislang gibt es darauf keine Hinweise. Dennoch sollten Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.
Bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden sollten schwangere Frauen so früh wie möglich ihre Ärztin oder ihren Arzt aufsuchen.
Auch beim Stillen ist darauf zu achten, dass alle notwendigen Vorsichtmaßnahmen berücksichtigt werden. Auf direktem Wege, also über die Muttermilch, werden nach aktuellem Kenntnisstand keine Atemwegsviren übertragen. Vielmehr kann Stillen das Immunsystem des Neugeborenen stärken. Auf den Websites von UNICEF und dem Verband der Still- und LaktationsberaterInnen Österreichs (IBCLC) finden Sie weiterführende Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus in der Schwangerschaft und beim Stillen:
UNICEF: Coronavirus – Das sollten Eltern und Schwangere wissen
IBCLC: VSLÖ-Empfehlung Corona-Virus Covid-19 und Stillen
Royal College of Obstestricians & Gynaecologists: Coronavirus (Covid-19) infection and pregnancy
COVID-19, Geburt und Nachsorge: Gespräche mit Hebammen und dem Chefarzt der Geburtsmedizin an der Charité
Wie ist es, in der Corona-Zeit ein Kind zu bekommen und wie verändert sich die Geburtshilfe? Begegnungen mit einer jungen Mutter, zwei unerschrockenen Hebammen und Prof. Dr. Wolfgang Henrich, dem Chefarzt der Abteilung für Geburtsmedizin an der Charité. Veröffentlicht am 14.04.2020 in der Berliner Zeitung.
In einer frühere Ausgabe vom 30.03.2020 berichtete die Berliner Zeitung vom Gespräch mit einer Berliner Hebamme über die (damalige) Verunsicherung bei Schwangeren durch das Coronavirus und die darauf angepasste Arbeitsweise von Hebammen. Zum Interview
Die neueren Entwicklungen und Erfahrungen mit dem Corona-Virus Covid-19 haben zu mehr Sicherheit und Routine geführt – bei Müttern, Hebammen und in der Geburtsmedizin.
Verlässliche Informationen zum neuartigen Coronavirus Covid-19 und Infektionsschutz vom BZgA

Das Coronavirus beschäftigt gerade die ganze Welt. Viele Menschen informieren sich darüber im Internet oder tauschen sich in sozialen Netzwerken aus. Es gibt viele seriöse Informationen im Internet – leider kursieren aber auch viele Falschinformationen.
Hinzu kommt, dass der Stand des Wissens sich praktisch täglich ändert und gerade seriöse Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler offen sagen, dass sie im Moment nicht auf alle Fragen sichere Antworten geben können.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesminsteriums für Gesundheit auf ihren Seiten umfangreiche aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung Covid-19 bereit. Sie finden hier außerdem wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen sowie Kurzbeschreibungen von Infektionskrankheiten und Erregersteckbriefe. Verständlich erklärt — auch in Gebärden- und Leichter Sprache. Alle Informationen werden zur Zeit regelmäßig überprüft, angepasst und ergänzt.
Unter dem #zusammengegencorona gibt es wichtige Hygiene-Tipps, Merkblätter und Infografiken in englischer, türkischer und weiteren Sprachen, auch zum Download.
Auf einer Extra-Seite wird auf die Frage "Wie finde ich verlässliche Informationen zum Coronavirus?" eingegangen (Zeilen anklicken):
Auch werden Informations-Materialien für verschiedene Zielgruppen bereit gestellt wie z. B. Plakate und Comics für Kinder und Schulen, für Pflegeeinrichtungen, chronisch kranke Menschen, zur häuslichen Quarantäne und anderes mehr.
Verlässliche Informationen von Bundesministerium für Gesundheit, RKI, Charité-Virologie und anderen
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus und hilfreiche Download-Tipps stellt das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung. Auch in Gebärden-, Leichter Sprache und Englisch. Basiswissen und spezielle Informationen für Menschen in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen, zu Symptomen, Übertragung und zum Schutz vor Corona gibt es auf bei #zusammengegencorona. Eine umfangreiche Übersicht über Nachbarschaftsinitiativen, von Sportvereinen u.v.a.m. können Sie auf #WirbleibenZuhause einsehen.
Der Integrationsbeauftragte des Bundes (BAMF) informiert mit Videos, Podcasts, Merkblättern usw. in Englisch, Türkisch, Polnisch, Französisch, Italinienisch, Krotatisch, Rumänisch, Bulgarisch, Farsi/Dari, Chinesisch, Russisch und Arabisch verschiedenen anderen Sprachen.
Breit informieren können Sie sich auch beim Robert-Koch-Institut (RKI) und über den Corona-Podcast des NDR mit Prof. Christian Drosten, Virologe an der Charité Berlin
CovApp der Charité: Eine Entscheidungshilfe bezüglich Arztbesuch oder Coronavirus-Test?
Die von der Charité – Universitätsmedizin Berlin und data4life entwickelte CovApp soll Ihnen helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen. Dazu werden Ihnen Fragen zum Beispiel über eventuelle Kontakte zu Infizierten und Ihre Symptome gestellt. Am Ende erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, Ansprechpartner und Kontakte sowie eine Zusammenfassung Ihrer Daten. Nutzen Sie diese App, wenn Sie unsicher sind, ob Sie zum Arzt, zum Test oder in ein Krankenhaus gehen sollten. Das Ausfüllen dauert etwa fünf Minuten.
Der Fragebogen ist anonym und wird nur auf Ihrem Endgerät (zum Beispiel Smartphone) bearbeitet und gespeichert. Ihre Antworten werden nicht an die Entwickler der App oder über das Internet an Dritte übertragen.
Etwas mehr Hintergrundinformationen zur CovApp finden Sie zum Beispiel im Tagesspiegel vom 18.03.2020.
Wer darf bei der Geburt meines Kindes dabei sein? Wie handhabt das die Geburtsmedizin der Charité? (Stand: März 2020)
„Eine gesunde Begleitperson“ lässt die Charité zur Geburt in ihre Kreißsäle – wenn es der Partner ist. Das gelte auch bei einer Entbindung per Kaiserschnitt für den OP-Saal, sagt der Direktor der Klinik für Geburtshilfe Prof. Dr. Wolfgang Henrich. Er könne auch im Familienzimmer der Klinik bleiben, wenn er möchte (siehe im Tagesspiegel vom 17.03.2020).
Für diesen Artikel wurden mehrere Berliner Geburtskliniken gefragt, wie sie mit der aktuellen Corona-Situation und einer Geburt umgehen, welche Regelungen gelten?
In manchen Kliniken dürfen Väter nur auf die Wochenbettstation, in anderen auch mit in den Kreißsaal. In wieder anderen Krankenhäusern darf der Vater oder eine andere Vertrauensperson der Gebärenden mit, wenn er oder sie das möchte. Entscheind ist jedoch: "Das Fachpersonal muss gesund bleiben."
Fragen Sie in Ihrer Geburtsklinik, was sie erlaubt. Wir haben für Sie eine Liste der 18 Berliner Geburtskliniken und Telefonnummern auch der dortigen Babylotsinnen zusammengestellt.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) empfiehlt, Väter bei der Geburt zuzulassen.